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   VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784   

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https://dejure.org/2016,26380
VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784 (https://dejure.org/2016,26380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.08.2016 - 10 CE 15.2784 (https://dejure.org/2016,26380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. August 2016 - 10 CE 15.2784 (https://dejure.org/2016,26380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Abschiebung durch Erteilung einer Duldung aus gesundheitlichen Gründen; Vorlage einer Bescheinigung zur Glaubhaftmachung einer schwerwiegenden seelischen Erkrankung; Suizidgefahr als Abschiebungshindernis; Widerlegen der gesetzlichen Vermutung der ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 Satz 1, Abs. 2c AufenthG (n.F.)
    Ausländerrecht: Geltendmachung von Reiseunfähigkeit nach dem neuen § 60a Abs. 2c AufenthG

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch Erteilung einer Duldung aus gesundheitlichen Gründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung; Duldung; Suizidgefahr; gesetzliche Vermutung; bestehende Reisefähigkeit; qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Anordnungsanspruch; Abschiebungshindernis; psychische Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Abschiebung durch Erteilung einer Duldung aus gesundheitlichen Gründen; Vorlage einer Bescheinigung zur Glaubhaftmachung einer schwerwiegenden seelischen Erkrankung; Suizidgefahr als Abschiebungshindernis; Widerlegen der gesetzlichen Vermutung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 Satz 1, Abs. 2c AufenthG (n.F.)
    Ausländerrecht: Geltendmachung von Reiseunfähigkeit nach dem neuen § 60a Abs. 2c AufenthG

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Insofern hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251; U. v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung (hier: angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes und der vielfältigen Symptomatik einer posttraumatischen Belastungsstörung) regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Insofern hat der Gesetzgeber im Wesentlichen die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251; U. v. 11.9.2007 - 10 C 17.07 - juris Rn. 15) nachvollzogen, wonach zur Substantiierung des Vorbringens einer Erkrankung (hier: angesichts der Unschärfen des Krankheitsbildes und der vielfältigen Symptomatik einer posttraumatischen Belastungsstörung) regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes gehört.
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Aber selbst bei Annahme einer nicht völlig auszuschliessenden Suizidgefahr liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor; vielmehr ist die Abschiebung von der Ausländerbehörde dann ggf.so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (BayVGH, B. v. 9.4.2003 - 10 CE 03.484 - juris Rn. 9; BVerfG, B. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 - juris; B. v. 26.2.1998 - 2 BvR 1985/98 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 31.05.2016 - 10 CE 16.838

    Kein Abschiebungshindernis bei paranoid schizophrener kosovarischer

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (BayVGH, B. v. 31.5.2016 - 10 CE 16.838 - juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, A1 § 60a Rn. 57 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11 ff.).
  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 10 CE 03.484

    Anspruchsgrundlage für die Erteilung von Duldungen; Bindung der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784
    Aber selbst bei Annahme einer nicht völlig auszuschliessenden Suizidgefahr liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor; vielmehr ist die Abschiebung von der Ausländerbehörde dann ggf.so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (BayVGH, B. v. 9.4.2003 - 10 CE 03.484 - juris Rn. 9; BVerfG, B. v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 - juris; B. v. 26.2.1998 - 2 BvR 1985/98 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Die Abschiebung ist von der Ausländerbehörde dann so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 - juris; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 8 K 19.50524

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots, die einer Abschiebungsanordnung entgegensteht, wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 23.08.2016 - 10 CE 15.2784 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11 ff.).

    Aber selbst bei Annahme einer nicht völlig auszuschließenden Suizidgefahr liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor; vielmehr ist die Abschiebung von der Ausländerbehörde dann ggf. so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (BayVGH, B.v. 23.08.2016 - 10 CE 15.2784 -, juris; B.v. 09.04.2003 - 10 CE 03.484 - juris Rn. 9; BVerfG, B.v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 - juris; B.v. 26.02.1998 - 2 BvR 1985/98 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Die Abschiebung ist von der Ausländerbehörde dann so zu gestalten, dass einer Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 16.4.2002 - 2 BvR 553/02 - juris; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 16).
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